GAK Fußball G-A-K.at GAK Fußball

Voller Name: "GAK, Grazer Athletiksport-Klub-Fußball", abgekürzt "GAK"
Gegründet: 1902 als Fußballsektion, seit 1977 eigenständiger Verein
Vereinsfarben: Rot-Weiß
Präsident: Piet Hoyos
Homepage: [www.gak-fussball.at]
Facebook: [www.facebook.com/gakfussball]
e-Mail: office@gak-fussball.at
Phone: +43 681 10528489
Vereinsregister: [LINK]

 

Die Vereinsgeschichte im Zeitraffer: [LINK]



Bei der Generalversammlung am 15.10.2012 in der List-Halle erklärte das Präsidentenduo Bittmann und Pock nach dem Ausbleiben von Sponsorgeldern wegen Zahlungsrückständen und drohender Altlasten ihren Rücktritt und stellten daraufhin, da ihr Rücktritt von den Mitgliedern nicht angenommen wurde, am nächsten Tag den Konkursantrag. Die Eröffnung des Konkurses erfolgte am 19.10.2012, der gesamte Spielbetrieb wurde von Masseverwalter Dr. Scherbaum am 30.10.2012 eingestellt und die Mannschaften aus den Bewerben des StFV zurückgezogen. Das letzte Spiel (0:0 strafverifiziert): [StFV]

Anfang 2014 verstärkten sich die Bemühungen der Vereinsbehörde, den Verein aufzulösen, in einem Bescheid vom 13.2.2014 der Landespolizeidirektion Steiermark - unterzeichnet von HR Dr. Gerhard Lecker - heißt es:
Der Verein "Grazer Athletiksport Klub - Fußball" abgekürzt "GAK" wird gemäß § 29 Abs. 1 Vereinsgesetz 2002, BGBl. 66/2002, Teil I aufgelöst, da er den Bedingungen seines rechtlichen Bestandes nicht mehr entspricht.

Wegen Unzustellbarkeit des Bescheides - GAK-Präsident Hoyos weilte im Ausland - wurde die vierwöchige Einspruchsfrist bis 8.4.2014 verlängert und eine Beschwerde an das Verwaltungsgericht vom Anwalt des GAK fristgerecht und mit aufschiebender Wirkung eingebracht, wonach der angefochtene Bescheid in mehrfacher Weise rechtswidrig sei und es zur Verletzung von Verfahrensvorschriften gekommen sei. Als Gründe für die Beschwerde wurden u. a. angeführt, dass das vor dem LG für ZRS Graz anhängige Insolvenzverfahrens zu GZ 40 S 102/1s noch gar nicht abgeschlossen ist und dass gegen ehemalige Präsidenten des Beschwerdeführers (der "GAK, Grazer Athletiksport-Klub-Fußball", abgekürzt "GAK") der Beschwerdeführer über einen Ersatzanspruch gemäß § 24 Abs 1 S 1 VerG 2002 verfügt, wenn diese organschaftlichen Vertreter des Beschwerdeführers im Rahmen der Ausübung ihrer Tätigkeit gegen ihre gesetzlichen oder statutarischen Pflichten verstoßen. Auch gegenüber der Fußball-Bundesliga sollen im Wege der Privatbeteiligung Forderungen geltend gemacht werden. Die Beschwerde begründet sich darüber hinaus auf Artikel 11 der Europäischen Menschenrechtskonvention: Alle Menschen haben das Recht, sich friedlich zu versammeln und sich frei mit anderen zusammenzuschließen, einschließlich des Rechts, zum Schutze ihrer Interessen Gewerkschaften zu bilden und diesen beizutreten...

Das Landesverwaltungsgericht Steiermark hat durch den Richter Dr. Ortner über die Beschwerde des Grazer Athletik Klub — Fußball (GAK), ZVR-Zahl 467034528, vertreten durch Rechtsanwalt Mag. Dr. Johannes Reisinger, gegen den Bescheid der Landespolizeidirektion Steiermark vom 13.02.2014, zu ZI.: VR-768-2013, entschieden, der Beschwerde stattgegeben und den Bescheid aufgehoben.

Bei der ordentlichen Generalversammlung am 24.11.2016 wurden kam es neben der Wahl der organschaftlichen Vertrer auch zu einer Statutenreform, bei der die Traditionspflege als zusätzlicher Vereinszweck in die Statuten aufgenommen wurde.

Nach einem Einspruch eines Mitglieds des Gründungskomitees des GAC entschied das Bezirksgericht Graz-Ost am 26.2.2019, dass sämtliche in der Generalversammlung der beklagten Partei am 24.11.2016 gefassten Beschlüsse nichtig sind. Als Begründung wird angeführt, dass der Kläger und zahlreiche weitere Vereinsmitglieder keinerlei Kenntnis von der Existenz einer Website und der stattfindenden Generalversammlung gehabt hätten, weshalb sie auch nicht an der Generalversammlung und damit an der Beschlussfassung teilnehmen konnten. Seitens des GAK wurde vorgebracht, dass der Masseverwalter per Mail mitteilte, dass keine Mitgliederliste zur Verfügung stehe. Somit muss die Generalversammlung wiederholt werden.

Nach der besonderen Prüfungs-, Schlussrechnungs- und Verteilungstagsatzung vom 5.11.2019 wurde auf Antrag von Dr. Scherbaum auch die Sachwalterschaft des Masseverwalters aufgehoben und nach einer 14-tägigen Einspruchsfrist vom Gericht bestätigt: der Konkurs wird nach der Schlussverteilung aufgehoben.


  Präsident


Hoyos

  Piet Hoyos


Bei der außerordentlichen Generalversammlung am 12.11.2012 wurden im "Rudolf" unter Punkt 4 der Tagesordnung als "vorübergehender organschaftliche Vertreter" Piet Hoyos zum Präsidenten gewählt und bei der ordentlichen GV am 4.12.2012 endgültig bestätigt.
Hoyos ist Mitglied des GAK-Sanierungsteams seit der Generalversammlung am 15.10.2012. Er betreibt in Semriach auf einem 800 Jahre alten Gutshof eine Islandpferdezucht. Ist langjähriges GAK-Mitglied, war in früheren Jahren bei der Sponsorensuche behilflich, hat aber bisher keine Funktion im Verein bekleidet.

 


  Vizepräsidenten


Fischlr

  Harald Fischl


Bei der außerordentlichen Generalversammlung am 12.11.2012 wurde im "Rudolf" unter Punkt 4 der Tagesordnung als "vorübergehender organschaftliche Vertreter" Harald Fischl zum Vize-Präsidenten gewählt und bei der GV am 4.12.2012 endgültig bestätigt.
Nach seiner Präsidentschaft 1991 - 1998 wurde in der Generalversammlung am 2.8.2007 im Novapark Fischl Sektionsleiter des GAK (Fischl: "In Wahrheit bin ich der gewollte Nichtpräsident, der aber im Grunde ähnliche Verantwortung hat wie ein Präsident"). In die Amtszeit Fischls fiel eine neuer Konkursantrag sowie ein offizieller Antrag zur Schließung des Vereines am 4.12.2007. Eine Investorengruppe verhinderte die Schließung und knüpfte an die Fortführung als Bedingung den Rücktritt Fischls. Dieser erfolgte am 2.2.2008.

 


  Vorstand


 

Bei der Vorstands-Sitzung am 16.7.2010 wurde beschlossen, dass der gesamte Vorstand des GAK am 1. August 2010 zurücktritt (der Insolvenzausgleichsfonds hat seine Zustimmung zum Zwangsausgleich von einem Rücktritt der Vorstandsmitglieder abhängig gemacht), bei den nachfolgenden Generalversammlungen wurden keine Vorstandsmitglieder gewählt.

 


  Trainingszentrum


[Anreise]    [Panorama]   

Im Jahre 2002 wurde von der Stadt Graz ein ca 66.750 m2 große Areal im Norden von Graz (Weinzöttl, ab 1932 Weinzödl) vom Eigentümer Grazer Stadtwerke AG angemietet und an den GAK zur Errichtung eines Trainingszentrums in Unterbestand gegeben. Das Bauwerk wurde in der Folge unter Inanspruchnahme von Fördermitteln der Stadt Graz (ca. 2,1 Mio €) und des Landes Steiermark (ca. 2,1 Mio €) sowie Eigenmitteln (insgesamt Baukosten von etwa 6,5 Mio € brutto) errichtet und im Oktober 2004 in Betrieb genommen.
Die Stadt Graz hat im Zuge des Insolvenzverfahrens das Mietverhältnis mit dem GAK mittels Dringlichkeitsverfügung des Stadtsenates am 1.2.2008 gekündigt, diese Kündigung wäre unter Berücksichtigung der Kündigungsfrist am 30.6.2008 wirksam geworden. Dagegen hatte zunächst Masseverwalter Scherbaum Einwendungen vorgebracht, ein Kündigungsprozess war anhängig. Im Zuge der Vertragsverhandlungen der Investoren mit der Stadt Graz wurde jedoch vereinbart, dass der Masseverwalter seine Einwendungen zurückzieht, somit wurde die Aufkündigung des "Unterbestandsvertrages" am 30.6. wirksam und die "Sportstätten Weinzödl 1 Betriebs G.m.b.H." neuer Unterbestandsnehmer (Pächter) der Liegenschaft, sie erwarb aus der Konkursmasse um 2,5 Mio € das auf der Liegenschaft als Superädifikat ("Luftkeusche") errichtete Bauwerk. Am 18.9.2008 wurde die Dringlichkeitsverfügung des Bürgermeisters vom 23.7.2008 im Gemeinderat abgesegnet. Mit Abschluss des Zwangsausgleiches wurde nun der im Juli 2008 abgeschlossene Vertrag zwischen dem GAK und der Investorengruppe wirksam, der GAK kann nun als Untermieter das Trainingszentrum sowohl zeitlich (Schulklassen, Vereine, Trainingscamps müssen zusätzlich berücksichtigt werden) als auch räumlich (bis auf das Restaurant, das IMG-Gebäude und einen von den Investoren frei zu wählenden Platz) mit den hier angeführten Einschränkungen gegen eine Monatsmiete von 12.000 € nutzen.

Im Zuge des vierten Insolvenzverfahrens kam es zur Schließung des Spielbetriebes, alle beweglichen Güter und Geräte wurden vom Masseverwalter zur Verwertung an eine Verwertungsagentur veräußert, der Trainings- und Spielbetrieb stark eingeschränkt und das Superädifikat für einen längeren Zeitraum von Harald Fischl vom inzwischen alleinigen Eigentümer Dr. Nebel gemietet.

Nach einem Grundsatzbeschluss im Grazer Gemeinderat [LINK] über den Ankauf des TZ durch die Graz Holding erfolgte am 18.9.2013 der Ankauf des inzwischen ziemlich ramponierten Superädifikats durch die Stadion Graz Liebenau Vermögensverwertungs- und Verwaltungsgesellschaft mbH von der Sportstätten Weinzödl1 Betriebs GmbH, vertreten durch die Sunlass Group um ca. 1,5 Mio €. Für erste Sanierungsmaßnahmen mussten 400.000 € aufgewendet werden.

[Historisches]   [Technisches]


  Erfolge


 

Gegründet: 1902
Grazer Messepokal (1913), Steirischer Meister (1922, 1924, 1926-1933), Österr. Amateur-Staatsmeister ((1929, 1932, 1933), Aufstieg in die Staatsliga (1951), Meister der Staatliga B (1975, 1995), Österreichischer Cupsieger (1981, 2000, 2002, 2004), Österreichischer Supercup Gewinner (2000, 2002), Österreichischer Meister (2004) Europacupteilnahme (1962, 1964, 1968, 1973, 1981, 1982, 1996-2005)


  GAK Ehrenpräsidenten


 

Dr. Konrad Reinthaler
Geboren am 11. März 1906, GAK Präsident von 1960 bis 1966.

 

Dr. Franz Allitsch
GAK Präsident von 1966 bis 1967 und 1969 bis 1972.

 

Heribert Kasper
Mitglied des Dreierdirektoriums und Vizepräsident 1973/74, GAK Präsident 1976

 

Dipl.Ing. Anton Kürschner
Dipl.Ing. Kürschner begann 1976 als Obmann des GAK und übte diese Funktion 10 Jahre lang aus

 

Harald Fischl
GAK Präsident 1990 - 1998, Ehrenpräsident seit 1998

 

Mag. Rudi Roth
GAK Präsident 2002-2005



 

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